Kirchenvorstand

Aus der Satzung des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er verwaltet deren Vermögen mit Ausnahme des Treuegutes der Kirchengemeinde. 

Mitglieder des Kirchenvorstandes vom 6.11.2022

K1600 tobias kotte Thomas Honigfort
Pastor Tobias Kotte, 
Vorsitzender

Thomas Honnigfort,
stellv. Vorsitzender

Passbild Hannes Held Bild Simone Rohling
Hannes Held
Simone Rohling
Holger Jönen Bild Anja Schepers
Holger  Jönen Anja Schepers
IMG 2645 Gerd Veltrup
Bernd Neehoff Gerd Veltrup
Matthias Nüsse 1 signal 2022 10 24 13 01 01 760
Matthias Nüsse
Hermann Wilkens
Vertreter im PGR
Jan Pranger Bild Carsen Wösten
Jan Pranger , PGR
Vertreter im KV
Carsten Wösten

Der Kirchenvorstand vertritt die Kirchengemeinde. Er ist zuständig für ihre finanziellen und verwaltungsmäßigen Angelegenheiten; insbesondere stellt er den Haushalt auf und berät und entscheidet in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten. Auf diese Weise stellt er die Rahmenbedingungen der Seelsorge – insbesondere der pastoralen Arbeit des Pfarrgemeinderates – sicher. (Bistum Osnabrück, 2018)

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Fotos: privat